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Förderbeiträge und Ablauf

Was das Gebäudeprogramm an Ihre Fassade zahlt

Die Massnahme M-01 des Gebäudeprogramms fördert die Wärmedämmung der Gebäudehülle bestehender Bauten. Hier die datierten Beiträge der Kantone Wallis und Waadt (Chablais), ein Rechenbeispiel und der Ablauf in der richtigen Reihenfolge.

Achtung: Änderungen angekündigt

Das Gebäudeprogramm könnte ab 2027 grundlegend geändert werden (Entlastungsprogramm des Bundes). Der Kanton Jura hat die Massnahme M-01 bereits am 11.09.2026 sistiert. Die Beträge ändern sich: Wir prüfen die geltenden Regeln zum Zeitpunkt Ihres Gesuchs.

Quelle: jura.ch – Programme Bâtiments, suspension et liste d’attente M-01 (11.09.2026) (FR)

Beiträge M-01 nach Kanton

Massnahme M-01, Kanton Wallis – erhoben am 18.10.2026
Zu erreichender U-Wert Förderbeitrag (pro m²)
U ≤ 0,20 W/m²K CHF 70.–
Mindestbeitrag CHF 3’000.–
Obergrenze 30 % der Investition
GEAK Plus verlangt bei einem Förderbeitrag über CHF 10’000.–
Bonus Bonus bei einer Gesamtsanierung möglich (Massnahmen M-10 und IP-14).

Mittel- und Oberwallis, Walliser Chablais. Richtlinie 2025, am 18.10.2026 weiterhin online: Beträge für 2026 bei der Gesuchseingabe bestätigen.

Quelle: vs.ch – Directive Programme Bâtiments Valais (PrgEN-VS) 2025, page M-01 (FR) · Geprüft am 18.10.2026

Massnahme M-01, Kanton Waadt – erhoben am 18.10.2026
Zu erreichender U-Wert Förderbeitrag (pro m²)
U ≤ 0,20 W/m²K CHF 40.–
U ≤ 0,15 W/m²K CHF 70.–
U ≤ 0,15 W/m²K mit Photovoltaik CHF 100.–
Mindestbeitrag CHF 3’000.–
Obergrenze Obergrenzen pro Massnahme gemäss kantonalen Bedingungen
GEAK Plus verlangt bei einem Förderbeitrag über CHF 10’000.–
Bonus Bonus Gebäudehülle (IP-14), wenn mindestens 90 % der Hülle gedämmt werden.

Waadtländer Chablais (Aigle, Bex). Bedingungen 2026, Version 1.1 vom Januar 2026.

Quelle: vd.ch – Programme Bâtiments, conditions d’octroi 2026 v1.1 (FR) · Geprüft am 18.10.2026

Gemeinsame Bedingungen

  • Baubewilligung des Gebäudes vor dem Jahr 2000.
  • Nur bereits beheizte Flächen zählen.
  • U-Wert um mindestens 0,07 W/m²K verbessert.
  • Gesuch vor Baubeginn einreichen: Bereits angeliefertes Material gilt als Baubeginn.
  • Keine Förderung für Aufstockungen oder Erweiterungen.

Ein Rechenbeispiel

Statisches Beispiel, berechnet mit dem Walliser Ansatz oben. Kein Rechner: Jedes Dossier wird zum Zeitpunkt des Gesuchs geprüft.

Ein Rechenbeispiel
Gebäude Mehrfamilienhaus von 1972 in Siders, 6 Geschosse, 24 Wohnungen
Gedämmte Fassade 1’200 m²
U-Wert 1,10 → 0,17 W/m²K
Ansatz M-01 CHF 70.– / m²
Berechneter Beitrag 1’200 × 70 = CHF 84’000.–
Investition (Beispiel, exkl. MWST) CHF 486’000.–
Obergrenze 30 % der Investition CHF 145’800.–
Förderbeitrag in der Grössenordnung von CHF 84’000.–
GEAK Plus verlangt (Beitrag über CHF 10’000.–)
Restkosten vor Steuerabzug CHF 402’000.–

Förderbeiträge und Ablauf

Der Ablauf, Schritt für Schritt

  1. GEAK Plus

    Bei einem Förderbeitrag über CHF 10’000.– ist ein GEAK Plus durch eine zertifizierte Fachperson nötig. Unser Partnerexperte erstellt ihn, oft zusammen mit der Winterdiagnose.

  2. Gesuch vor Baubeginn

    Wir bereiten das Dossier vor (Flächen, U-Werte, Offerten, Fotos) und Sie reichen es ein – oder wir tun es mit Ihrer Vollmacht. Vor dem Entscheid wird kein Material geliefert.

  3. Gemeindebewilligung

    Eine Aussenwärmedämmung verändert Aussehen und Stärke der Fassade: In der Regel braucht es eine Bewilligung der Gemeinde. Wir liefern Pläne und Schnitte.

  4. Meldung des Baubeginns

    Nach Förderentscheid und Bewilligung wird der Baubeginn gemäss den Vorgaben von Gemeinde und Kanton gemeldet.

  5. Schlussabrechnung

    Bei der Abnahme liefern wir Rechnungen, U-Wert-Nachweise und Baustellenfotos für die Schlussabrechnung. Der Beitrag wird auf dieser Grundlage ausbezahlt.

Steuerabzüge

Energetische Massnahmen an bestehenden Gebäuden sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar, soweit sie nicht gefördert werden. Übersteigt der Abzug das Einkommen eines Jahres, kann der Rest auf die zwei folgenden Steuerperioden übertragen werden (Art. 32 Abs. 2bis DBG). Je nach Betrag lohnt es sich, die Arbeiten auf zwei Steuerjahre zu verteilen: Sprechen Sie mit Ihrer Treuhand.

Quelle: vd.ch – Report de l’excédent des frais d’investissement (art. 32 al. 2bis LIFD) (FR) · Geprüft am 18.10.2026

Wir reichen das Gesuch mit Ihnen ein

Die Winterdiagnose liefert die Flächen, U-Werte und Fotos, die das Gesuch braucht.

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